In der „Kurzzeitpflege“ betreuen wir pflegebedürftige Senioren vollstationär für einen begrenzten Zeitraum. Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann maximal 56 Kalendertage je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Leistung der Pflegeversicherung und des Sozialhilfeträgers und steht Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) zu, die vorübergehend auf stationäre Hilfe angewiesen sind. Die anteiligen Kosten für die Pflegevergütung werden übernommen.
Wir verstehen die Kurzzeitpflege als Bindeglied zwischen häuslicher/ambulanter und klinischer/stationärer Pflege. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet pflegebedürftige Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor.
Ziele der Kurzzeitpflege sind unter anderem
Zu den Leistungen der Kurzzeitpflege gehören unter anderem
Wenn pflegende Angehörige aus unterschiedlichsten Gründen einmal verhindert sind, steht dem Pflegebedürftigen eine professionelle Ersatzpflege zu. Die sogenannte „Verhinderungspflege“ kann maximal 6 Wochen im Jahr genutzt werden, sofern die eigentliche Pflegeperson vor ihrer erstmaligen Verhinderung den Pflegebedürftigen schon mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt hat.