Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben  sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit  medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer  oder technischer Ausbildung als Beauftragter für  Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. 
Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erfüllen in unseren Einrichtungen unter anderem folgende Aufgaben: 
- Kontaktperson für Anwender, Behörden, Hersteller, Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung der notwendigen korrektiven Maßnahmen
 - Koordinierung  der Rückrufmaßnahmen der Hersteller in unseren Einrichtungen
 - Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
 - Förderung der Meldebereitschaft und Unterstützung von Anwendern
 - Förderung der Kommunikation zwischen den Abteilungen und den verschiedenen Fachdisziplinen
 - Mitwirkung in abteilungsübergreifenden Qualitäts- und Sicherheitszirkeln
 - Sicherstellung betroffener Medizinprodukte und Dokumentation
 -  Prüfung der Informationen der Bundesoberbehörden oder von Herstellern über Medizinprodukterisiken und gezielte interne Weiterleitung
 - Auswertung der gesammelten Informationen hinsichtlich eines innerbetrieblichen Schulungsbedarfs