Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,
Menschen, die in unserer Einrichtung leben, gehören zur Gruppe, die eines besonderen Schutzes bedürfen. Aus diesem Grund gelten besondere Regelungen zum Besuch in unserer Einrichtung. Bitte seien Sie auch in Ihrem privaten Umfeld vorsichtig und halten die allgemeinen Hygieneregelungen ein.
Falls Sie sich derzeit in einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus befinden oder Symptome einer neu auftretenden Atemwegserkrankung wie z.B. Schnupfen, Halsschmerzen oder Husten (unabhängig vom Impfstatus) haben, dürfen Sie unsere Einrichtung nicht betreten.
Besuche in der Einrichtung sind derzeit nur möglich nach Vorlage eines negativen Testergebnisses, maximal 24 Stunden bzw. 6 Stunden alt. Antigenschnelltests werden zu bestimmten Zeiten in der Einrichtung angeboten. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an eine vom Gesundheitsamt zugelassene Teststelle.
Montag bis Freitag von 09:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, Sonntag und feiertags von 13:00 bis 16:00 Uhr